Keine Ausweitung der Verschreibungspflicht bei Analgetika

AMK, 28. September 2011

Am 27. September 2011 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn, eine außerordentliche Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss ist nach Paragraph 48 AMG vor geplanten Umstufungen in der Verschreibungspflicht anzuhören. Die Apothekerschaft ist in diesem fünfzehnköpfigen Gremium mit einem Sitz stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für die Apotheker wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Gegenstand der Sitzung war ein Vorschlag des BfArM, größere Packungen von verschreibungsfreien Analgetika (Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon, Propyphenazon) der Verschreibungspflicht zu unterstellen bzw. die Regelungen zu vereinheitlichen. Nachdem im April 2009 die verschreibungsfreien Packungsgrößen von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln auf 10 g begrenzt worden waren, erhob sich die Frage, ob vergleichbare Begrenzungen nicht auch für die anderen verschreibungsfreien Analgetika gelten sollten, u. a. damit die Verbraucher nicht zur Annahme verleitet werden, verschreibungsfreie Analgetika seien harmloser als verschreibungspflichtige.
Im Januar 2010 hatte der Sachverständigenausschuss bereits eine Regelung zur Unterstellung von maximalen Packungsgrößen empfohlen. Diesem Votum des Ausschusses war das Bundesministerium für Gesundheit nicht gefolgt (Pharm. Ztg. Nr. 3 vom 21.1.2010, Seite 105).
Die jetzt vom BfArM vorgeschlagene Regelung wich von der damals diskutierten insofern ab, als die verschreibungsfreien Packungsgrößen strikt den Bedarf für maximal 4 Tage bei maximaler, zugelassener Tagesdosis enthalten sollten. Dieser Vorschlag wurde vom Sachverständigenausschuss am 27.09.2011 abgelehnt, so dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen weiter Bestand haben. 28. September 2011 PZ 40/11

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