46/13 Information: Änderungen in der Verschreibungspflicht
InformationÄnderungen in der Verschreibungspflicht AMK /Am vergangenen Freitag beriet der Bundesrat über den Entwurf für die „Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel“ (1). Die Länderkammer hat diesem Entwurf nur mit Auflagen zugestimmt: Sie fordert, den Apotheken die Abgabe der "Pille danach" (Levonorgestrel) ohne ärztliche Verschreibung zu ermöglichen. Hiermit will der Bundesrat „einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang - insbesondere für junge Frauen - zu Arzneimitteln eröffnen, die eine ungewollte Schwangerschaft verhindern“. Im Januar wird sich zunächst der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht auf Antrag des Bundesgesundheitsministeriums erneut mit der Verschreibungspflicht der „Pille danach“ beschäftigen. Dessen Votum von 2003 bezog sich auf heute nicht mehr verfügbare Notfallkontrazeptiva mit 750 µg Levonorgestrel/Einheit. Die vorgesehene partielle Entlassung von Sumatriptan und Zolmitriptan aus der Verschreibungspflicht wurde abgelehnt. Die im Verordnungsentwurf aufgeführten Bedingungen für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht umfassten sehr umfangreiche Änderungen der Packungsbeilagen und Fachinformationen und seien in der Praxis nicht umsetzbar (2). Darüber hinaus sieht der Verordnungsentwurf die Unterstellung von 15 neuen Arzneistoffen wie Aflibercept und Dapagliflozin unter die Verschreibungspflicht vor. Arzneimittel mit Thymol zur Anwendung bei Bienen werden aus der Apothekenpflicht entlassen. Außerdem fordert Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung künftig, dass Name, Berufsbezeichnung und Telefonnummer oder Telefaxnummer der verschreibenden Person auf dem Rezept angegeben werden, damit es möglich wird, Rücksprache zu halten. Diesen Änderungen hat der Bundesrat zugestimmt. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten werden, ist wegen der vom Bundesrat geforderten Ergänzung bezüglich der „Pille danach“ noch unsicher. Die AMK wird hierzu weiter informieren / Quellen: (1) Bundesrat: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (www.bundesrat.de/cln_350/nn_2372724/SharedDocs/Drucksachen/2013/0701-800/705-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/705-13.pdf) (2) Empfehlungen des Gesundheitsausschusses vom 24.10.2013 (www.bundesrat.de/cln_350/nn_2372724/SharedDocs/Drucksachen/2013/0701-800/705-1-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/705-1-13.pdf)