45/22 Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Abraxane® (nab-Paclitaxel): Vorübergehender Lieferengpass und Inverkehrbringen von ausländischer Ware - Update

Aktualisierung der AMK vom 9. Dezember 2022: Die Zulassungsinhaber von Abraxane® und Pazenir® (Albumin-gebundenes Paclitaxel) informieren über eine reduzierte Verfügbarkeit ihrer Produkte, die bis Ende Januar 2023 prognostiziert wird (3). Die medizinischen Fachgesellschaften haben nun indikationsbezogen Empfehlungen zu möglichen Alternativen veröffentlicht.


AMK / Die Firma Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA informiert über eine vorübergehend eingeschränkte Lieferbarkeit von Abraxane® (Paclitaxel-Humanserumalbumin-gebundene Nanopartikel) 5 mg/ml, Pulver zur Herstellung einer Infusionsdispersion (1). Die Lieferausfälle sind auf einer erhöhten Nachfrage zurückzuführen. Laut Firma wird die eingeschränkte Lieferbarkeit voraussichtlich bis Mitte November 2022 anhalten.

Das Zytostatikum Abraxane® kann zur Behandlung des Mamma-, Pankreas- und Lungenkarzinoms eingesetzt werden; die Nanoformulierung verbessert einen transendothelialen Transport in den Tumorbereich.

Mit der Albumin-gebundenen Nanopartikel-Formulierung gehen veränderte pharmakologische Merkmale gegenüber anderen Paclitaxel-Formulierungen einher. Eine Substitution durch andere Formulierungen sei nicht zu empfehlen. Daher hat das BfArM gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG gestattet, dass Abraxane® im Einzelfall aus anderen europäischen Ländern (Dänemark, Norwegen und Island) durch den Hersteller eingeführt und in den Verkehr gebracht werden kann. Diese Gestattung ist befristet bis zum 14. November 2022. Voraussetzung ist u. a., dass das Arzneimittel durch Ärzte unmittelbar an Patienten angewandt wird.

Zusätzlich bittet die Firma darum, bis Mitte November maximal den Bedarf für einen Therapiezyklus zu verordnen.

Weitere Informationen, wie die Kontaktinformationen der Firma, können dem Informationsschreiben entnommen werden. Auf der Webseite des BfArM stehen weitere Informationen zu den eingeführten Arzneimitteln zur Verfügung (2).

Die AMK bittet Apothekerinnnen und Apotheker, belieferte Institutionen angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Abraxane® unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    Bristol Myers Squibb an AMK (E-Mail-Kommunikation); Maßnahme Lieferengpass BfArM – Abraxane (28. Oktober 2022)
2)    BfArM; Bescheid vom 10.10.2022 – Gestattung befristetet bis zum 14.11.2022. www. bfarm.de → Arzneimittel → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM → Maßnahmen des BfArM auf Basis der §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG → Antrag auf Erteilung einer Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz – Einfuhr und Inverkehrbringen von Abraxane 5mg/ml Pulver zur Herstellung einer Infusionssuspension (Zugriff am 7. November 2022)
3) BfArM; Paclitaxel (Albumin gebunden). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Ergänzende Informationen im Lieferengpass-Monitoring zu bestimmten Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen (Zugriff am 8. Dezember 2022)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 


[Pharm. Ztg. 2022 (167) 45:84]