34/13 Information: Sichere Entsorgung von gebrauchten Opioid-Pflastern (Fentanyl, Buprenorphin)

InformationSichere Entsorgung von gebrauchten Opioid-Pflastern (Fentanyl, Buprenorphin) AMK / Die Analgetika Fentanyl und Buprenorphin gehören zu den stark wirkenden Opioiden und Fentanyl ist etwa 100-fach potenter als Morphin. Unter den unerwünschten Arzneimittelwirkungen ist besonders die Atemdepression ein Risiko. Die Pflaster enthalten relativ große Mengen der Opioide, damit die Freisetzungsrate über die gesamte Anwendungsdauer von in der Regel 72 Stunden konstant bleibt. Auch nach dem Abnehmen weisen die Pflaster noch etwa 50 Prozent der ursprünglichen Opioidmenge auf. Bei Kleinkindern, die mit herumliegenden Pflastern spielten, ist es mehrfach zu akzidentellen Vergiftungen gekommen, die teilweise tödlich ausgingen (1, 2). In der Drogenszene werden außerdem gebrauchte Opioid-Pflaster aus Klinikmüll entwendet, zerschnitten und ausgekocht, um den Wirkstoff herauszulösen und anschließend zu injizieren. Eine andere Methode des Missbrauchs besteht im Zerkauen der Pflaster. Durch beide Varianten kam es zu mehreren Todesfällen bei Drogenabhängigen (3). Es ist daher unerlässlich, dass die Apotheken bei der Abgabe von Opioid-Pflastern über den sicheren Umgang und die sachgerechte Entsorgung informieren. Weder neue noch gebrauchte Pflaster dürfen in die Hände von Kindern gelangen. Verwendete Pflaster sollen sofort nach dem Abnehmen nach innen gefaltet, so dass die beiden Hälften aneinander kleben, und unverzüglich möglichst in einer neutralen Ummantelung (zum Beispiel (nasses) Zeitungspapier, Tüte, Karton) dem Hausmüll untergemischt werden (2, 4, 5). Nicht mehr benötigte, unbenutzte Pflaster sollten unverzüglich, möglichst in Absprache mit einer Apotheke, entsorgt werden. Die AMK empfiehlt den Apotheken, auch gebrauchte Pflaster zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen, besonders aus Haushalten mit Kleinkindern und wenn Patienten eine Entsorgung der Pflaster über die Apotheke bevorzugen.
Quellen
(1) Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an die ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vom 23. Juli 2013.
(2) NN: Versehentliche Vergiftungen durch Opioid-Pflaster verhindern. Arzneitelegamm 43 (2012) 47-48
(3) Viegener, U.: Missbrauch von Fentanyl-Pflastern. Pharm. Ztg. Nr. 16 vom 18.4.2013, Seite 24
(4) Janssen-Cilag GmbH: Fachinformation Durogesic® SMAT, transdermales Pflaster (Januar 2013)
(5) Bayrische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS); Empfehlungen zum Umgang mit gebrauchten Fentanyl-Pflastern. (Stand Februar 2013)