11/13 Information: Verbesserte Meldequalität durch Nutzung des UAW-Online-Formulars der AMK

InformationVerbesserte Meldequalität durch Nutzung des UAW-Online-Formulars der AMK AMK / Seit Anfang 2010 stellt die AMK den Apotheken einen Berichtsbogen für die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) zur Verfügung, mit dem alle bedeutsamen Angaben zu einer UAW erfragt werden (www.arzneimittelkommission.de). Die Berichtsbögen können online ausgefüllt oder als PDF-Formular ausgedruckt und der AMK übermittelt werden. Der überwiegende Teil der meldenden Apotheken bevorzugt es derzeit, die UAW-Bögen auszudrucken und handschriftlich auszufüllen. Hierbei wird manchmal das Eintragen wichtiger Angaben vergessen: Um einen möglichen Kausalzusammenhang einer UAW mit einem Arzneimittel zu beurteilen, sind Angaben über den zeitlichen Zusammenhang der UAW mit der Anwendung des verdächtigten Arzneimittel unerlässlich:

- sofortiger oder verzögerter Eintritt nach Behandlungsbeginn
- Sistieren oder Weiterbestehen nach Absetzen
- erneutes Auftreten nach Reexposition

Die AMK bittet daher, bei jeder UAW-Verdachtsmeldung Beginn und Dauer der UAW sowie Beginn und Ende der Arzneimittelanwendung anzugeben.

Ebenso wichtig ist es, die genaue Indikation zu kennen, für die das Arzneimittel eingesetzt wurde, denn nicht immer ist dies eindeutig.

Außerdem sind Angaben zu alternativen Ursachen für die UAW bedeutsam, die im Gespräch mit dem Patienten geklärt werden können; die Symptome können auch durch Krankheiten oder Fortschreiten der Erkrankung bedingt sein. Wenige gezielte Fragen an den Patienten geben hier Aufschluss. Die Angaben können dann in das Feld „Krankheiten und andere anamnestische Besonderheiten“ eingetragen werden.

Beim Online-Bogen gehören diese Angaben zum Teil zu den Pflichtangaben: Der Bogen kann nicht mit leeren Pflichtfeldern abgeschickt werden. Er erleichtert den Apotheken daher das Eintragen vollständiger Angaben und unterstützt Sie beim Erstellen qualitativ hochwertiger Meldungen. Die AMK empfiehlt daher, Meldungen bevorzugt online zu senden – auch dann, wenn ein Arzneimittel einzusenden ist. Beim Versenden des UAW-Bogens wird eine Kopie der Meldung an die angegebene E-Mail Adresse der Apotheke versendet, so dass sich das zusätzliches Ausdrucken oder Speichern vor dem Senden erübrigt. /