05/22 Information der Hersteller: Informationsbrief zu Gammagard S/D: Beigelegte Infusionsbestecke verschiedener Chargen dürfen nicht verwendet werden

AMK / Die Firma Takeda GmbH informiert in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen über mangelnde Sterilisationsdaten zum Infusionsbesteck der Firma Baxter, das einigen Chargen der Arzneimittel Gammagard S/D, 5,0 g und 10,0 g Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung, beiliegt. Die betroffenen Infusionsbestecke dürfen nicht mehr verwendet werden.

Gammagard S/D enthält normales Immunglobulin vom Menschen (IgG) und wird als Substitutionstherapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen sowohl bei primären Immundefektsyndromen mit beeinträchtigter Antikörperproduktion als auch bei sekundären Immundefekten angewendet.

Die Firma empfiehlt den Einsatz eines anderen Infusionsbestecks zur Verabreichung der betroffenen Gammagard S/D-Chargen, jedoch ist sicherzustellen, dass das Set einen vergleichbaren Filter hat. Die Durchstechflaschen mit Pulver und das Lösungsmittel sind weiterhin verwendbar.

Weitere Informationen, wie eine Liste betroffener Chargen, können dem Informationsbrief entnommen werden.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Gammagard S/D sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
Takeda GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Veröffentlichung eines Informationsschreibens / Gammagard. (27. Januar 2022)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2022 (167) 5:62]