03/15 Informationen der Institutionen und Behörden: Notfallkontrazeptivum ellaOne®
AMK / Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 7. Januar 2015 die Verschreibungspflicht für das Präparat ellaOne® (mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat) EU-weit aufgehoben.
Das Arzneimittel ist zur Notfallkontrazeption innerhalb von 120 Stunden (5 Tagen) nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr beziehungsweise Versagen der Kontrazeption in Europa zugelassen. Die Aufhebung der Verschreibungspflicht gilt somit nur für das Präparat ellaOne®.
Zur Frage, ab wann ellaOne® in deutschen Apotheken rezeptfrei abgegeben werden darf, lag bis zum Redaktionsschluss der AMK keine offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder der zuständigen Bundesoberbehörde vor.
In dieser Woche finden im BMG Gespräche zur Klärung der Rechtslage sowie über die Abstimmung qualitätssichernder Maßnahmen bei der Beratung zu Notfallkontrazeptiva statt. Dabei soll es auch um die geplante Entlassung von Levonorgestrel als Notfallkontrazeptivum aus der Verschreibungspflicht gehen.
Auf der Grundlage der aktuellen Arzneimittel- und apothekenrechtlichen Bestimmungen erarbeitet die Bundesapothekerkammer gegenwärtig eine Handlungsanweisung inklusive eines Curriculums für die Beratung und Abgabe der beiden Notfallkontrazeptiva durch Apotheken. Die AMK ist an diesen Prozessen beteiligt und wird über die weiteren Entwicklungen zum Thema Notfallkontrazeptiva auch auf www.arzneimittelkommission.de informieren. /
Quellen
EU-Kommission; Durchführungsbeschluss der EU-Kommission über die Änderung der mit der Entscheidung K(2009)4049 erteilten Zulassung des
Humanarzneimittels ellaOne® (Ulipristalacetat). ec.europa.eu/health/documents/community-register/2015/20150107130448/dec_130448_de.pdf (7. Januar 2015)