Verbrauchertipp: Mehrkosten bei Arzneimitteln vermeiden

Mehrkosten, die über den Festbetrag (Erstattungshöchstbetrag der Krankenkassen) eines verordneten Arzneimittels hinausgehen, sind grundsätzlich vom gesetzlich versicherten Patienten zu tragen. Apotheken sollten daher möglichst die Abgabe von Arzneimitteln, die mit Mehrkosten für die Versicherten verbunden sind, vermeiden. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob aufzahlungsfreie Alternativen bestehen. Darauf machen der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in einem gemeinsamen Verbraucherhinweis aufmerksam. Demnach trägt die Krankenkasse nur bei Rabattarzneimitteln, die nicht verfügbar sind, ausnahmsweise die Mehrkosten, wenn kein Medikament bis zum Festbetrag verfügbar ist. Die Details dazu stehen im Rahmenvertrag. Krankenkassen und Apothekerverbände haben Informationen erhalten, dass in Einzelfällen aufzahlungspflichtige Arzneimittel abgegeben wurden, obwohl aufzahlungsfreie Alternativen lieferfähig gewesen wären  – und Versicherte sich dann die Mehrkosten zurückerstatten lassen wollten.