Kombination von Medikamenten und Sonnenlicht beachten
Die Apothekerkammer Niedersachsen weist darauf hin, dass vor einem Sonnenbad auch die Beipackzettel der aktuell angewendeten oder kürzlich abgesetzten Medikamente gelesen werden sollten. Diese enthalten auch Hinweise darauf, ob die Wirkstoffe eine lichtbedingte Hautreaktion auslösen, heißt es in einer Pressemitteilung (10.7.). Bei manchen Patientinnen und Patienten treten nämlich unerwartete Lichtempfindlichkeit und Hautschädigungen auf – mitunter bis hin zur Bildung von Blasen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die bestimmte Antibiotika und Aknetherapeutika einnehmen oder Herz-Kreislaufmittel, Diuretika ("harntreibende" Medikamente) sowie manche Psychopharmaka. Auch entzündungshemmende Medikamente, die als Salbe auf die Haut aufgetragen werden, können in Verbindung mit Sonnenlicht Hautveränderungen hervorrufen, wie beispielsweise Diclofenac und Ibuprofen. Oft sind im Beipackzettel entsprechende Hinweise zu lesen. Ob und wie stark der Effekt auftritt, ist immer abhängig von der Dosis des Medikamentes, den enthaltenen Hilfsstoffen und dem Hauttyp. Bei der Reiseplanung sollten Patientinnen und Patienten gezielt nachfragen, ob ihre verschreibungspflichtigen und selbst gekauften Arzneimittel in Verbindung mit Sonnenstrahlen Auswirkungen auf die Haut haben können, rät die Kammer. Es ist auch ratsam, dem Apothekenteam mitzuteilen, wann und wie die Arzneimittel genommen werden. Die Kammer empfiehlt, auch kürzlich abgesetzte Arzneimittel anzugeben, da diese ebenso noch Auswirkungen haben können.