Gesetzgebungsinitiative nach EuGH-Urteil ist notwendig und vernünftig

Die Apotheker in Deutschland begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu untersagen. Einen entsprechenden Plan hat das BMG heute bestätigt und reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken sich nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung) für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen.

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, erklärt dazu: "Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig. Natürlich wird man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen. Europas höchste Richter haben ausländischen Versandanbietern einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft, der nun hoffentlich wieder ausgeglichen werden kann, damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist. Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche."

Zum Hintergrund: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde nicht die Selbstmedikation betreffen. Rezeptfreie Medikamente wären weiterhin wahlweise in allen Apotheken vor Ort und im Versandhandel erhältlich. Die Preise von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten werden ebenfalls schon seit etlichen Jahren vom jeweiligen Apothekeninhaber frei festgelegt.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt (© ABDA)