30/17 Informationen der Institutionen und Behörden: BfArM: Stufenplanbescheid: erneute Anordnung des Ruhens von Zulassungen wegen unzuverlässiger Daten aus Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs
AMK / Das BfArM ordnet mittels Stufenplanbescheid ab dem 26. Juli 2017 das Ruhen der Zulassung jener generischen Arzneimittel an, die im Zusammenhang mit unzuverlässigen Daten aus Bioäquivalenzstudien durch die indische Firma Micro Therapeutic Research Labs stehen (1). Die erneute Anordnung des BfArM dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission zum selben Sachverhalt vom 23. Juni 2017.
Die AMK informierte bereits über die entsprechende Empfehlung des CHMP, nachdem gravierende Mängel in der Durchführung zulassungsrelevanter Studien durch die oben genannte Firma bestätigt wurden (siehe Pharm. Ztg. 2017 Nr. 13 Seite 105). Das BfArM hatte daraufhin in einem Stufenplanbescheid vom 12. Mai 2017 das befristete Ruhen mehrerer nationaler Zulassungen verfügt (Pharm. Ztg. 2017 Nr. 20, Seite 87).
Das erneute Ruhen der Zulassung gilt ab dem 26. Juli 2017 bis vorerst 1. August 2018. Klagen der Zulassungsinhaber haben auf die Anordnung keine aufschiebende Wirkung. Das BfArM veröffentlichte im Mai 2017 auf seiner Homepage bereits eine Liste betroffener Arzneimittel, die nun zeitnah aktualisiert wird (2). Diese enthält die Namen der Zulassungsinhaber, die Arzneimittelnamen sowie die Zulassungsnummern, jedoch keine PZN. Wie in vergleichbaren Fällen zuvor, ist es nicht möglich, mit diesen Angaben eine PZN-Liste für den aktuellen deutschen Markt zu erstellen.
Die AMK verweist diesbezüglich auf Informationen der ABDA (3) sowie das Faktenblatt der ABDA „Faktenblatt Ruhende Zulassungen“, worin erläutert wird, wie Apotheken die Folgen des Ruhens von Zulassungen auf Basis behördlicher Anordnungen im laufenden Tagesgeschäft umsetzen können (4). Erste, mit den Landesbehörden abgestimmte Aufforderungen der Zulassungsinhaber zu Rückgaben betroffener Arzneimittel finden sich bereits auf www.arzneimittelkommission.de sowie in den pharmazeutischen Fachzeitschriften dieser Kalenderwoche. Weitere Rückrufe werden in Kürze erwartet. /
Quellen
1) BfArM an AMK (E-Mail Korrespondenz); Ruhensanordnung zu dem Verfahren Art.31 "Micro Therapeutic Research". (18. Juli 2017)
2) BfArM, Arzneimittelzulassungen unter Verwendung von Studien der Firma Micro Therapeutic Research Labs in Indien: Ruhen der Zulassungen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 24. Juli 2017)
3) ABDA; Ruhende Zulassungen und Stufenplanverfahren. www.abda.de → Themen → Arzneimittelsicherheit (Zugriff am 24. Juli 2017)
4) ABDA; Faktenblatt Ruhende Zulassungen. www.abda.de → Service → Faktenblätter. (Zugriff am 24. Juli 2017)
Zur Kenntnis genommen: | Datum: |
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[Pharm. Ztg. 2017 (162) 30:79]