Überarbeitete Arbeitshilfe der BAK zum Thema Zuweisung von Befugnissen

Die Bundesapothekerkammer bietet auf der Homepage der ABDA unter dem Thema „Qualitätssicherung“ Arbeitshilfen an, die den Apothekenleiter/die Apothekenleiterin bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften unterstützen sollen. Nun hat die BAK ihre Arbeitshilfe zum Thema Zuweisung von Befugnissen überarbeitet und erweitert. Die neue Version umfasst das gesamte Thema der Zuweisung von Befugnissen in Bezug auf Dokumentation, Beratung und Abzeichnungserlaubnis. § 20 Abs. 1 sowie § 17 Abs. 6 ApBetrO ermöglichen es dem Apothekenleiter/der Apothekenleiterin gewisse Aufgaben in der Apotheke zu delegieren, wenn dies zuvor mit dem jeweiligen Mitarbeiter/der jeweiligen Mitarbeiterin besprochen und dokumentiert wurde. Apothekenleiter*innen können dies unter Zuhilfenahme der neuen Version der BAK Arbeitshilfe in nur einem Arbeitsschritt umsetzen. Die neue Arbeitshilfe ist unter den Leitlinienthemen „Arzneimittelinformation“, „Selbstmedikation“ und auch „Rezeptbelieferung“ zu finden.

zurück zur Übersicht