securPharm: Bilanz zum 5. Jahrestag der Einführung

Am vergangenen Freitag hat sich die securPharm-Einführung zum fünften Mal gejährt. Seit dem 9. Februar 2019 dürfen Hersteller in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr bringen, deren Packung eindeutig identifizierbar und erkennbar unversehrt ist. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Fälschungsschutzrichtlinie der Europäischen Union und ein 2016 verabschiedeter delegierter Rechtsakt.  Für den Zugriff auf das secur­Pharm­-System muss sich jede Apotheke authentifizieren.

Für ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold hat sich das System erfolgreich bewährt. "Das secur-Pharm-System ist ein wichtiger Fortschritt in Richtung Arzneimittelsicherheit. Die Apotheke vor Ort ist die letzte Kontrollinstanz, bis das Medikament an die Patientinnen und Patienten übergeben wird", sagte Arnold gegenüber dem ABDA-Newsroom. Für Arnold ist klar, dass das System auf Fälscher "abschreckend“ wirkt.

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, sprach gegenüber dem ABDA-Newsroom die Fälschungen von Semaglutid im EU-Ausland im vergangenen Jahr an. "Das System hat in diesem Fall genauso funktioniert, wie vorgesehen und ein Eindringen von gefälschter Ware in die legale Lieferkette verhindert", so Benkert. Der Fall habe aufgezeigt, welche Relevanz ein funktionierendes Arzneimittelfälschungsschutzsystem habe.

Das secur­Pharm­-System läuft ziemlich rund. Für ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold hat der Gesundheitsschutz der Patientinnen und Patienten oberste Priorität: "Die Digitalisierung klappt nicht von heute auf morgen. Es müssen Fehler ausgemerzt und Systeme weiterentwickelt werden. Fehlermeldungen sind manchmal auch systembedingt. Aber alles in allem zeigen wir die Apothekenteams auch bei der täglichen Anwendung von securPharm, wie digitalisiert die Apotheke vor Ort inzwischen ist. Bei uns können sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen, sichere Arzneimittel zu bekommen".

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