Konsultationsphase: Nationale VersorgungsLeitlinie COPD

Seit 2017 wird die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD kapitelweise aktualisiert. Nach Angaben des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) stehen jetzt die Themen "Definition und Epidemiologie“, "Diagnostik und Monitoring“, "Tabakentwöhnung", "Nicht-medikamentöse Therapie", "Medikamentöse Therapie", "Medizinische Rehabilitation" und "Versorgungskoordination" für die öffentliche Konsultation bereit. Zur Diagnostik empfiehlt die NVL unter anderem die Verwendung von alters- und geschlechtsadjustierten Grenzwerten bei der Spirometrie. Diese reduzieren das Risiko von Über- und Unterdiagnosen. Die Tabakentwöhnung besitzt bei Patienten mit COPD einen sehr hohen Stellenwert. Die NVL widmet diesem Thema ein eigenes Kapitel, das in enger Zusammenarbeit mit den Leitliniengruppen der S3-Leitlinien "Tabakentwöhnung bei COPD" sowie "Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums" erarbeitet wurde. Im Kapitel Nicht-medikamentöse Therapie betonen die Autoren der NVL, dass alle Patienten mit COPD in jedem Krankheitsstadium von einem entsprechend angepassten körperlichen Training profitieren. Die medikamentöse Langzeittherapie wird in der aktuellen NVL COPD in zwei Behandlungspfade eingeteilt, je nachdem, ob die Schwere der Hauptsymptome oder das Erleben von Exazerbationen bei den Patienten im Vordergrund steht. Inhalative Corticosteroide haben eine sehr eingeschränkte Indikation und kommen nur infrage, wenn Patienten trotz einer Kombination von Anticholinergikum und Beta-2-Sympathomimetikum weiterhin exazerbieren. Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien und ist noch bis bis einschließlich 19. November 2020 möglich. Damit besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der über 2-jährigen Arbeit der Leitliniengruppe zu begutachten. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge sorgfältig und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung werden im Leitlinienreport veröffentlicht. Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

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