GKV-Spargesetz: ABDA warnt vor irreparablem Schaden

Die ABDA unterstützt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu stabilisieren. In der heutigen (20. April 2026) Stellungnahme zum Referentenentwurf wird aber die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes kritisiert, das keine gleichmäßige Lastenverteilung vorsieht, sondern die Apotheken überproportional belastet.

So kritisiert die ABDA, dass wirksamere Alternativen – etwa die Umstellung versicherungsfremder Leistungen von Beitrags- auf Steuerfinanzierung – nicht aufgegriffen wurden. Auch die Potenziale von Pharmazeutischen Dienstleistungen und Prävention blieben ungenutzt, obwohl die ABDA diese Chancen bereits angeregt hatte.

Die ABDA argumentiert, dass Apotheken seit dem Einfrieren des sog. Packungsfixums im Jahr 2013 bereits Milliarden an Einsparungen zugunsten der GKV erbracht haben. Die politisch zugesagte Erhöhung dieses Honorars sei bis heute nicht gesetzlich verankert, während eine Erhöhung des Kassenabschlags weitere finanzielle Einschnitte vorsehe.

Die ABDA wertet dies als klare "Konterkarierung" der im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkungsmaßnahmen. Wenn politische Zusagen nur mündlich und unverbindlich bleiben, während Kürzungen in Gesetzestexten festgeschrieben werden, leide nicht nur die Glaubwürdigkeit der Politik – es entstehe den Apotheken auch irreparabler Schaden.

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