Flächendesinfektionsmittel: Weitere Befugnisse für Apotheker

Die Nachfrage nach Flächendesinfektionsmittel ist nach wie vor hoch. Die Bundesstelle für Chemikalien hat deshalb gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es u. a. Apotheken gestattet wird, bestimmte Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion für die berufsmäßige Verwendung herzustellen. Die Allgemeinverfügungen vom 4. März zur Herstellung von Desinfektionsmitteln für die hygienische Händedesinfektion für die breite Öffentlichkeit sowie vom 20. März für die Herstellung von Desinfektionsmitteln für die berufsmäßige Verwendung sind unverändert gültig. Es war daher erforderlich, das FAQ „COVID-19-Pandemie ‒ Fragen zum Apothekenbetrieb“ und die Handlungshilfe „Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände in der Apotheke“ zu aktualisieren. Darüber hinaus wurde das FAQ an den aktuellen Stand angepasst. Die Dokumente wurden auf der Homepage der ABDA im geschützten Bereich eingestellt.

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