Ein Jahr elektronische Patientenakte (ePA)
Vor einem Jahr ist die elektronische Patientenakte (ePA) im sogenannten Opt-out-Verfahren ("ePA für alle") an den Start gegangen. Ab 15. Januar 2025 wurde die ePA für die Versicherten angelegt und die Pilotphase mit Beteiligung von 70 Apotheken begann. Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken zur Nutzung gesetzlich verpflichtet.
Die Apothekerschaft beteiligt sich aktiv daran, dass die ePA im Versorgungsalltag genutzt wird. Für die Apotheken ist dabei die elektronische Medikationsliste (eML) ein erster wichtiger Bestandteil der ePA. Dabei handelt es sich um eine chronologische Liste aller elektronisch verordneten bzw. abgegebenen Arzneimittel eines Versicherten.
Allein in der vergangenen Woche wurden nach Angaben der gematik rund 24.8 Millionen Medikationslisten geöffnet. Einen echten Mehrwert der ePA erwarten Apothekenteams vor allem, wenn der elektronische Medikationsplan die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert (55,4 Prozent) und in der Apotheke bearbeitet werden kann (51,4 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von IQVIA im Auftrag der ABDA unter 500 Inhaberinnen und Inhabern von Apotheken im Sommer 2025.
Für 38,6 Prozent der befragten Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken hat die ePA dann einen Mehrwert, wenn sie dazu beiträgt, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu steigern. Auch die Befüllung der ePA insgesamt schreitet nach gematik-Angaben voran: Allein in der vergangenen Woche wurden etwa 2.2 Millionen Dokumente hochgeladen.