Diphtherie-Antitoxin in Notfalldepots
Antitoxine gegen Diphtherie und einige andere Infektionskrankheiten lagern in den Notfalldepots der Landesapothekerkammern. Jede öffentliche Apotheke und Krankenhausapotheke kann bei Bedarf auf die Arzneimittel in diesen Depots zurückgreifen. Die Beschaffung dieser speziellen und sehr selten benötigten Antidota wurde in den letzten Jahren zunehmend schwieriger, da sie innerhalb Europas häufig nicht mehr produziert werden. Im Falle von Diphtherie-Antitoxin stehen indische Präparate und aktuell ein Präparat aus Brasilien zur Verfügung, die importiert werden müssen. Die Notfalldepots bevorraten sich entsprechend der Verfügbarkeit.
Grundsätzlich ist das Vorrätighalten einer entsprechenden Menge von Antitoxinen in den Notfalldepots vorgesehen. "Da es in der Vergangenheit immer mal wieder lokal begrenzt zu einer größeren Zahl von Erkrankungsfällen kam, beispielsweise unter ungeimpften Geflüchteten, stieg der Bedarf an Diphtherie-Antitoxin. Durch die Nachbestellung auf dem Importweg bedarf es einer gewissen Zeit, entnommene Vorräte in den Depots wieder aufzufüllen. Wir sind dazu mit dem PEI und dem BMG im regelmäßigen Austausch. Uns ist nicht bekannt, dass benötigtes Diphtherie-Antitoxin bei akutem Bedarf nicht zur Verfügung gestellt werden konnte", sagte Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. "Da die Dosierung von Diphtherie-Antitoxin abhängig vom Patienten und der Schwere der Erkrankung ist, kennen wir die genaue Zahl der Diphtheriefälle nicht. Da es sich bei Diphtherie um eine meldepflichtige Krankheit handelt, sollte das Robert-Koch-Institut (RKI) darüber Auskunft geben können."
Zum Hintergrund: Apotheken sind verpflichtet, spezielle Notfallarzneimittel vorrätig zu halten oder kurzfristig zu beschaffen. Diese Gemeinwohlpflicht der Apotheken vor Ort regelt §15 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung. Die Landesapothekerkammern organisieren und regeln dies für die Apotheken, indem sie sogenannte Notfalldepots betreiben, wo diese Arzneimittel in kleinen Mengen für alle Apotheken vorrätig gehalten werden. Da diese Arzneimittel sehr selten benötigt werden, verfallen sie in der Regel. Die Kosten für die Neubeschaffung tragen die Apothekerkammern.