Behörden bekommen mehr Zugriffsrechte bei securPharm
Ab heute (19. Mai) bekommen Behörden zusätzliche Leserechte im securPharm-System. Bei der Aufklärung von möglichen Fälschungen sind sie auch auf den Sachverstand von Apotheken und Herstellern angewiesen. Konkret erhalten die Aufsichtsbehörden nun "lesende Zugriffsrechte" auf die Informationen zum Alarmstatus, Kommentare sowie hochgeladene Dateien wie Packungsfotos. Damit haben sie also Zugang zum Nationalen Alert Management System (NAMS), in den Apotheken ist es GUI. Wenn es zu einem Alarm kommt, ist der Austausch zwischen Hersteller und Apotheken über das NAMS für beide Seiten weiterhin freiwillig. Seit dem 9. Februar 2019 sind Apotheken dazu verpflichtet, vor Abgabe von verifizierungspflichtigen Arzneimitteln den Data-Matrix-Code auf der Schachtel zu scannen, um diese auf Echtheit zu überprüfen und die Packung aus dem System auszubuchen.