Arzneimittelrisiken richtig melden – so geht’s!

Apothekerinnen und Apotheker nehmen eine zentrale Funktion für die sichere Arzneimittelanwendung ein. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat dazu einen Artikel in der "Pharmazeutischen Zeitung" (23.3.) veröffentlicht. Verfasst wurde der Beitrag von AMK-Geschäftstellenleiter Dr. André Said und Leonard Freudewald sowie Oana-Cristina Iliescu. Der AMK-Vorsitzende Prof. Dr. Martin Schulz war auch an der Veröffentlchung beteiligt. Die Meldung von Verdachtsfällen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie zu Qualitätsmängeln bilden die wichtigste Basis, um Risiken in der praktischen Arzneimitteltherapie aufzudecken und hieraus Maßnahmen zum Schutz der Patienten abzuleiten, heißt es in dem Artikel, der hier zu finden ist.

Seit Beginn der Coronapandemie verzeichnet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) einen deutlichen und anhaltenden Rückgang von Meldungen aus Apotheken. Die Gründe dafür ermittelte die AMK nun in einer Umfrage. An der Befragung nahmen insgesamt 1.727 Personen aus allen Kammerbezirken teil, hauptsächlich Apothekenleiterinnen und -leiter. Die Gründe, warum (im Einzelfall) keine Meldung an die AMK erfolgte, sind divers. Am häufigsten (25 Prozent) wurde darauf verwiesen, dass die UAW laut Fach- oder Gebrauchsinformation bereits bekannt gewesen sei. Dabei ist ebenso die Meldung bereits bekannter Arzneimittelrisiken wichtig, da Spontanberichte die Umstände der realen Arzneimitteltherapie (im Alltag der Patientinnen und Patienten) abbilden, im Vergleich zu den kontrollierten Bedingungen in klinischen Studien. Die AMK bekräftigt daher ihre Bitte, auch bereits bekannte Risiken konsequent zu melden. Die Umfrageergebnisse wurden im Februar in der "Pharmazeutischen Zeitung" veröffentlicht.

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