40 Cent pro Antigentest

Für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests will das Bundesgesundheitsministerium feste Preiszuschläge in Apotheken und im Großhandel einführen. Der heute veröffentlichte Referentenentwurf einer Verordnung sieht vor, dass auf den Abgabepreis des Herstellers pro Test ein Festzuschlag von 40 Cent plus Umsatzsteuer erhoben werden soll. Diese Marge soll sowohl für den  Großhandel als auch für die Abgabe durch die Apotheke gelten. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf: „Es zeigt sich, dass auf dem Markt derzeit erheblich höhere Preise für PoC-Antigen-Tests verlangt werden, als nach der TestV erstattet werden“. Diese höheren Preise würden durch die auf dem Vertriebsweg erhobenen Zuschläge auf den Abgabepreis des Herstellers entstehen. Daher sei es „erforderlich einheitliche Obergrenzen für die Zuschläge der einzelnen Vertriebsebenen festzulegen“. Ziel sei es, dass die POC-Antigen-Tests für die berechtigten Leistungserbringer ausreichend zur Verfügung stehen und diese von der Möglichkeit zur der Testung im gebotenen Umfang Gebrauch machen. Die ABDA wird bis zum 12. November eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf erarbeiten.

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