Apotheken-A

Das rote Apotheken-A ist das Erkennungszeichen schlechthin für öffentliche Apotheken in Deutschland. Wer ein Rezept einlösen will oder ein Präparat aus dem Bereich der Selbstmedikation benötigt, braucht nur das rote A zu finden. In Kombination mit dem spezifischen, ortsbekannten Namen einer jeden Apotheke (Adler-Apotheke, Ratsapotheke, usw.) dient das rote A dabei auch dem Pendler oder Touristen als Orientierungspunkt.

Das Apotheken-A ist ein „großes, rotes, gotisches A auf weißem Grund mit in weißer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange“. Der Giftkelch steht symbolisch für die zahlreichen toxischen Stoffe, mit denen der Apotheker umgehen muss. Die Schlange verweist als Zeichen des antiken Heilgottes Äskulap auf Gesundheit und Heilkund

Die Vorgeschichte des heutigen Apotheken-A reicht bis in die 1920-er Jahre zurück. 1951 wurde es von der Apothekerkammer Niedersachsen treuhänderisch für die Deutschen Apotheker beim Deutschen Patentamt in München eingetragen. Seit 1972 ist es dort als Marke des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) eingetragen und deshalb – inzwischen auch europaweit – juristisch besonders geschützt.

Die Führung dieser Marke ist nur dem DAV, seinen Mitgliedsorganisationen, anderen Berufsorganisationen der Apotheker sowie den Leitern öffentlicher Apotheken erlaubt. Wie bekannt und stark die Marke ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sie von Betrügern und Kriminellen, wie zum Beispiel bei sogenannten Kaffeefahrten, gerne kopiert wird. Der DAV als Markeninhaber geht mit aller Konsequenz gegen jeglichen Missbrauch des roten Apotheken-A vor.