Stufenplanverfahren zu Amoxicillin- und Ampicillin-haltigen Arzneimitteln: Mangelnde Wirksamkeit bei Keuchhusten
AMK/ Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 15. Februar 2012 die Pharmazeutischen Unternehmer, die orale Amoxicillin- und Ampicillin-haltige Arzneimittel in Verkehr bringen, aufgefordert, innerhalb von vier Wochen zur geplanten Streichung des Anwendungsgebietes Keuchhusten/Pertussis dieser Präparate Stellung zu nehmen. Hintergrund für die Einschränkung der zugelassenen Indikation ist, dass die zur Bekämpfung des gramnegativen Keuchhustenerregers Bordetella pertussis notwendige Konzentration oben genannter Antibiotika in der Bronchialschleimhaut nicht erreicht wird. Die genannten Wirkstoffe werden daher in den aktuellen Leitlinien nicht mehr zur Therapie des Keuchhustens empfohlen. So wird in der 2010 aktualisierten Version des RKI-Ratgebers für Ärzte „Pertussis (Keuchhusten)“ ausgeführt: „Oral-Penicilline und Cephalosporine sind nicht gegen Bordetella pertussis wirksam.“ Grundsätzlich wird bei der Behandlung des Keuchhustens die frühe Anwendung von geeigneten Antibiotika (zum Beispiel Makrolide) empfohlen, damit eine initial falsche Therapie nicht zu einer Verzögerung des Einsatzes adäquater Therapeutika führt und zum Therapieversagen beiträgt. Quellen:
www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/stufenplanverf/Liste/stp-amoxicillin-ampicillin.html
http://edoc.rki.de/series/rki-ratgeber-fuer-arzte/2010/PDF/pertussis-(keuchhusten).pdf PZ Nr. 8 / 2012