Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
Am 3. Mai 2010 fand im BfArM in Bonn eine Sitzung des Betäubungsmittel-Ausschusses statt. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden.
Der Ausschuss hat dem Verordnungsgeber empfohlen, Cannabis-Extrakt in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind, in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufzunehmen. In Anlage I und II des BtMG wurden Änderungen empfohlen, die den Handel mit Cannabis-Extrakt für diesen medizinischen Zweck ermöglicht. Mit diesen Änderungen könnten entsprechende Fertigarzneimittel, die der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung unterliegen, in Deutschland in den Verkehr gebracht werden.
Außerdem hat der Ausschuss empfohlen, weitere synthetische Cannabinoide in die Anlage II des BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufzunehmen:
- JWH 200 und
- JWH 250.
Mehrere synthetische Cannabinoide waren bereits 2009 in die Anlage II aufgenommen worden, da sie in Kräutermischungen wie „Spice“ nachgewiesen worden waren.
Das Amfetamin-Derivat 4-Fluoramfetamin (4-FA, 4-FMP) soll der Ausschussempfehlung zufolge in Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden. Das 4-Fluor-Derivat hat vergleichbare psychoaktive Wirkungen wie Amfetamin. Sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland wurde es vermehrt in Zusammenhang mit dem Handel und Konsum von illegalen Drogen sichergestellt.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird; daher können sich noch Änderungen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen ist in einigen Monaten zu rechnen.
PZ 18/10