PZ 23/12 In eigener Sache: Bitte verwenden Sie die neuen Berichtsbögen

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In eigener Sache: Bitte verwenden Sie die neuen Berichtsbögen
AMK / Seit 2010 stellt die AMK den Apotheken auf ihrer Homepage (www.arzneimittelkommission.de) zwei verschiedene Berichtsbögen für die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und für die Meldung von Verdachtsfällen auf  Qualitätsmängel von Arzneimitteln zur Verfügung. Das alte Verfahren mit nur einem Berichtsbogen für beide Arten von Meldungen wurde abgelöst, weil damit eine hinreichende Dokumentation vor allem von UAW-Verdachtsfällen nach den aktuellen Anforderungen der Pharmakovigilanz nicht möglich war. Leider erhält die Arzneimittelkommission aus den Apotheken noch immer viele Meldungen auf längst überholten Berichtsbögen. Da die AMK umfassende Angaben benötigt, um Ihre Meldungen sachgerecht bearbeiten zu können, bitten wir Sie, je nach Art der Meldung, die Sie uns zukommen lassen möchten, den geeigneten Berichtsbogen möglichst vollständig auszufüllen. Die Handhabung ist sehr komfortabel:  Der UAW-Berichtsbogen und der Qualitätsmangel-Berichtsbogen stehen auf www.arzneimittelkommission.de zum einem als Online-Formular für den direkten Versand und zum anderen als interaktives PDF-Formular zur Verfügung. Wird ein Online-Formular ausgefüllt, erhalten Sie automatisch eine Kopie des ausgefüllten Bogens an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse. Auch die interaktiven PDF-Formulare können nach dem Ausfüllen direkt per Klick auf den E-Mail-Button oben rechts im Dokument an die AMK versendet werden. Dies gelingt aber nur, wenn Software zur Bearbeitung von PDF-Dokumenten installiert ist. Ist dies nicht der Fall, können die PDF-Dokumente aber auch einfach heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Formulare können dann gut leserlich von Hand zum Beispiel im Beisein des Patienten ausgefüllt, archiviert sowie per Post oder Fax an die AMK verschickt werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn bei einem Qualitätsmangel ein Reklamationsmuster mit eingesandt werden soll.