PZ 23/12 Änderungen in der Verschreibungspflicht

Information
Änderungen in der Verschreibungspflicht
AMK/ Zum 1. Juni 2012 trat die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV-ÄndV) in Kraft. Außer der Aufnahme von neu zugelassenen Arzneimitteln und einer Reihe von redaktionellen Anpassungen ohne Änderung des materiellen Rechts handelt es sich um folgende Änderungen: Bei Ketoprofen wird die Ausnahme für Zubereitungen „zur  kutanen Anwendung in Konzentrationen bis zu 2,5 Prozent“ gestrichen, so dass ab 1. Juni 2012 ausnahms-los alle Ketoprofen-Gele nur noch auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dür-fen. Grund hierfür sind teils schwer verlaufende photosensitive Reaktionen; in einem Stufenplan war deshalb die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht vorgesehen worden (siehe Pharm. Ztg. Nr. 9 vom 3. März 2011, Seite 119). Bei Nicotin wird die Ausnahme für oral-inhalative Zubereitungen von 10 mg je abgeteilte Menge auf 15 mg erweitert. Die verschreibungsfreie maximale Tagesdosis bleibt bei 64 mg. Damit soll ein Präparat, von dem eine größere Compliance erwartet wird, verschreibungsfrei in den Verkehr gebracht werden können. Die Zwölfte Verordnung über die Änderung in der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I am 31. Mai 2012 veröffentlicht.