PZ 22/12 Stufenplanverfahren (Stufe II) zu Topiramat: Fehlbildungsrisiko bei Anwendung in der Schwangerschaft
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein Stufenplanverfahren (Stufe II) für Topiramat-haltige Arzneimittel eingeleitet, nachdem Auswertungen von Daten im Epilepsie- und Schwangerschaftsregister des Vereinigten Königreichs sowie im Nordamerikanischen Schwangerschaftsregister (North American Antiepileptic Drug (NAAED)) und auch von präklinischen Daten ein teratogenes Potenzial dieses Wirkstoffes zeigten.
Aus beiden Registern wurden Fälle von schwerwiegenden Fehlbildungen bei Kindern, deren Mütter während des ersten Trimenons der Schwangerschaft mit Topiramat behandelt wurden, bekannt. Das NAAED-Schwangerschaftsregister zeigte für die Monotherapie mit Topiramat eine ungefähr dreifach höhere Inzidenz für schwerwiegende kongenitale Fehlbildungen im Vergleich zu einer Referenzgruppe, die keine Antiepileptika eingenommen hatte. Darüber hinaus gab es eine höhere Prävalenz für ein geringes Geburtsgewicht (< 2500 Gramm) im Anschluss an eine Behandlung mit Topiramat in der Referenzgruppe.
Topiramat ist als Antiepileptikum zur Monotherapie bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 6 Jahren und zur Zusatztherapie bei Kindern ab 2 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen zugelassen. Außerdem sind Topiramat-haltige Fertigarzneimittel bei Erwachsenen zur Prophylaxe von Migräne-Kopfschmerzen (nicht zur Akutbehandlung) indiziert.
Das BfArM und die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA halten es für notwendig, zusätzliche Hinweise in die Gebrauchsinformation und die Fachinformation aller Topiramat-haltigen Arzneimittel bezüglich der Indikation „Epilepsie“ im Abschnitt „Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit“ aufzunehmen, die die neuen Registerstudienergebnisse widerspiegeln. Die Hinweise bezüglich der Indikation „Migräneprophylaxe“ bleiben davon unberührt. Den genauen Wortlaut der vorgesehenen Ergänzung im Abschnitt 4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit der Fachinformation und im Abschnitt „Schwangerschaft und Stillzeit“ der Gebrauchsinformation können Sie der BfArM-Homepage entnehmen.
Die betroffenen Pharmazeutischen Unternehmer haben im Rahmen der Anhörung nach dem Stufenplan die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen. Quellen:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachrichtlich an Stufenplanbeteiligte und Originator (Korrespondenz) Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II, Topiramat: Risiko von Fehlbildungen vom 16.05.2012