Missbrauch von Dextromethorphan

Wie das BfArM auf seiner Homepage berichtet, wurden 2009 verglichen mit den Vorjahren deutlich mehr vermutete missbräuchliche Anwendungen Dextromethorphan-haltiger Arzneimittel berichtet.
Das zentrale Antitussivum Dextromethorphan ist für die kurzzeitige, symptomatische Behandlung eines unproduktiven Reizhustens zugelassen. Dextromethorphan-haltige Arzneimittel sind derzeit nicht verschreibungs- sondern apothekenpflichtig.
In Deutschland war für Dextromethorphan bisher von einem Missbrauch in geringem Umfang auszugehen. Dextromethorphan hat ein sehr schwaches Abhängigkeitspotential. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung wird es als sicher und unbedenklich angesehen. Besonders bei massiver Überdosierung im Rahmen einer missbräuchlichen Anwendung können aber schwerwiegende und zum Teil lebensbedrohliche Effekte wie ausgeprägte Tachykardien, massiver Blutdruckanstieg, Atemnot und komatöse Zustände auftreten.
2009 wurden dem BfArM vor allem von Apotheken vermehrt Fälle gemeldet, in denen besonders Jugendliche größere Mengen Dextromethorphan zum Teil wiederholt erwerben wollten. Dies lässt eine missbräuchliche Verwendung vermuten. Das BfArM bittet daher um eine erhöhte Aufmerksamkeit, wenn Dextromethorphan wiederholt oder in ungewöhnlich großen Mengen in Apotheken verlangt wird. Es empfiehlt, Dextromethorphan-haltige Arzneimittel nach Möglichkeit nicht an Jugendliche abzugeben und rezeptfreie Alternativpräparate zur Hustenstillung anzubieten.
Das BfArM wird die weitere Entwicklung der Berichtszahlen sowie weitere Informationen zum Missbrauch von Dextromethorphan intensiv beobachten und behält sich gegebenenfalls weitere Schritte vor.
Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf Paragraph 17 Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung hin, wonach das pharmazeutische Personal „einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten“ hat und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Abgabe verweigern muss. Wir bitten darum, der AMK-Geschäftsstelle alle Fälle von vermutetem Dextromethorphan-Missbrauch auf dem neuen UAW-Berichtsbogen zu melden. PZ Nr. 16/2010