Keine Einsendung von potentiell infektiösen Injektionsnadeln!

Immer wieder werden der Geschäftsstelle der AMK in Eschborn gebrauchte Injektionsnadeln (Fertigspritzen, Pens und so weiter) eingesandt. Dadurch ist für die MitarbeiterInnen sowohl der Apotheken als auch der AMK-Geschäftsstelle ein Infektionsrisiko verbunden. Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen: Verschiedenste Erreger können dabei übertragen werden. Bedeutsam sind vor allem die Hepatitisviren B (HBV) und C (HCV) und das humane Immundefizienz-Virus (HIV). Das Infektionsrisiko muss so weit wie möglich minimiert werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Biostoffverordnung (BioStoffV). Sie findet sich im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/biostoffv/gesamt.pdf, aber zum Beispiel auch in Wilson-Blanke, Apotheken- und Arzneimittelrecht, Govi-Verlag, Frankfurt. Bei Patientenreklamationen von nicht durchgängigen Nadeln sollte daher möglichst der betroffene Patient selbst die Nadel abnehmen. Durch Aufsetzen einer neuen Nadel kann geprüft werden, ob die Spritze oder das Injektionsgerät durchgängig ist. Sollte der Verdacht bestehen bleiben, dass die Injektionsnadel einen Qualitätsmangel aufweist (und nicht zum Beispiel nur verstopft ist), können Sie die AMK-Geschäftsstelle telefonisch kontaktieren. Bei Qualitätsmängeln steht Ihnen der Berichtsbogen zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan (unter Berücksichtigung des § 21 Absatz 3, Apothekenbetriebsordnung) hier als interaktives PDF-Dokument zur Verfügung. PZ Nr. 16/2010

Infektionsrisiko durch Nadelstichverletzungen