Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln: Wechselwirkung mit Cumarin-Derivaten

AMK/ In einer Presseinformation vom 23. Februar 2012 informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln mit Glucosamin. Diese werden in Deutschland und in der EU mit gesundheitsbezogenen Angaben, so genannten Health Claims vertrieben. So sollen die Produkte unter anderem zur Erhaltung der Beweglichkeit der Gelenke beitragen.

Das BfR und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sehen dabei gesundheitliche Risiken für Personen, die gleichzeitig orale Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ (wie Phenprocoumon) einnehmen: Es gebe Belege dafür, dass Glucosamin die blutgerinnungshemmende Wirkung der Medikamente verstärken und zu Blutungen führen könne. In den meisten der berichteten Fälle handele es sich um asymptomatische Laborwertveränderungen. In einigen Fällen traten jedoch Blutungen in verschiedenen Organen auf, in einem Fall eine schwere Hirnblutung.

Glucosamin ist ein Aminozucker, der als Arzneimittel bei Arthrosen im Knie verwendet wird. In niedrigeren Dosierungen wird Glucosamin auch in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt, die rechtlich als Lebensmittel gelten. Die EFSA hatte sich auch mit den Wirksamkeitsansprüchen von Glucosamin nach der so genannten Health-Claims-Verordnung der EU beschäftigt. In den bisher veröffentlichten Gutachten zu mehreren gesundheitsbezogenen Angaben für Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff hat die Behörde festgestellt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit im Hinblick auf die gesunde Allgemeinbevölkerung vorgelegt wurden. Nach deutschem und europäischem Recht dürfen Lebensmittel mit irreführenden Angaben nicht vertrieben werden.

Die AMK empfiehlt dringend, die Blutgerinnungsparameter besonders sorgfältig zu überwachen, wenn die Gabe von Glucosamin während einer Behandlung mit oralen Antikoagulanzien für unerlässlich gehalten wird. Quellen:
Bundesinstitut für Risikobewertung: Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln: Riskant auch für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen (www.bfr.bund.de/de/presse.html)

PZ 09/12