Bockshornkleesamen als Droge
Das BfArM hat die Landesbehörden aufgefordert, sämtliche Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen (Trigonella foenugraeci semen) enthalten, der im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde, vom Markt zu nehmen und zurückzustellen. Begründet wird dies mit einem „Durchführungsbeschluss“ der Europäischen Kommission vom 6. Juli 2011 über Sofortmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Samen aus Ägypten. Darunter findet sich als pharmazeutisch verwendete Droge Bockshornkleesamen (Semen foenugraeci). Es besteht der Verdacht, dass die Ausbrüche von EHEC-Infektionen in Deutschland und Frankreich durch Shigatoxin-bildende Escherichia-coli-Bakterien des Serotyps O104:H4 durch den Verzehr der Samen aus Ägypten ausgelöst wurden. Das BfArM verweist darauf, dass trotz Prüfung nach aktueller Arzneibuchvorschrift zur mikrobiologischen Testung pflanzlicher Arzneimittel nicht ausgeschlossen werden kann, dass unauffällig geprüfte Wirkstoffe und Arzneimittel mit dem EHEC O104:H4–Erreger kontaminiert sein könnten. Die geltenden Arzneibuchvorschriften bedürfen einer Anpassung. Die AMK empfiehlt daher, Bockshornkleesamen nicht abzugeben, solange die Unbedenklichkeit der jeweiligen Chargen nicht sichergestellt ist. Quelle:
www.bfarm.de/DE/BfArM/Presse/mitteil2011/pm07-2011.html
www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_
Presse_und_Hintergrundinformationen/01_PI_und_HGI/BVL/2011/2011_07_
05_EHEC_aufgeklaert.html