49/25 Information der Institutionen und Behörden: BfArM/PEI: Versendung von Rote-Hand-Briefen an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ab dem 1. Januar 2026
AMK / Das BfArM und PEI informieren in Rücksprache mit dem BMG darüber, dass ab dem 1. Januar 2026 Rote-Hand-Briefe von pharmazeutischen Unternehmern nicht mehr direkt an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte versandt werden, sondern ausschließlich an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken.
Apotheken erhalten Rote-Hand-Briefe weiterhin postalisch und informieren im Rahmen ihrer bestehenden allgemeinen Pflicht über Arzneimittelrisiken das leitende ärztliche Personal sowie die Arzneimittelkommission des Krankenhauses.
Das Informationsschreiben ist hier abrufbar.
Die Mitteilung einschlägiger Sicherheitsinformationen durch den Zulassungsinhaber an Beschäftigte des Gesundheitswesens und Patienten gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 sowie die Mitteilung an die Fachkreise gemäß § 11a Absatz 2 AMG verbleiben weiterhin vollständig in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmer.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, das Krankenhauspersonal angemessen zum Sachverhalt zu informieren. /
Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Konzept zur Versendung von Rote-Hand-Briefen an Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken. (25. November 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 49:87]