45/21 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Aktuelle Information zur Losartan-spezifischen Azido-Verunreinigung - Update

Aktualisierung der AMK vom 11. Juli 2022: Von der EMA beauftragte Untersuchungen zur Charakterisierung der Azido-Verunreinigung in Losartan-haltigen Arzneimitteln haben nun bestätigt, dass es sich bei der Losartan-Azido-Verunreinigung um eine nicht-mutagene Verunreinigung handelt (2).

AMK / Das BfArM aktualisiert die Informationen zur identifizierten Losartan-spezifischen, mutagenen Azido-Verunreinigung (s. Pharm. Ztg. 2021 Nr. 38, Seite 115). Aufgrund der Vielzahl eigenverantwortlicher Chargenrückrufe Losartan-haltiger Arzneimittel in Deutschland könne es zu Einschränkungen oder Zeitverzögerungen in der Verfügbarkeit von Losartan-haltigen Arzneimitteln kommen (1).

Gegebenenfalls kann daher eine Umstellung auf eine alternative Medikation notwendig sein. Die AMK verweist diesbezüglich auf die publizierte Äquivalenzdosistabelle zu Angiotensin-II-Rezeptorblockern (Sartane), die bei der Abschätzung einer entsprechenden Vergleichsdosis eines verfügbaren alternativen Sartans zur bisherigen Losartan-Dosis helfen kann.

Patienten sollten ihre Medikamente nicht eigenmächtig absetzen. Die AMK gibt eingehende (Chargen-)Rückrufe wie gewohnt tagesaktuell im Mitgliederbereich (Login erforderlich) unter www.arzneimittelkommission.de bekannt.

Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Losartan sowie beim Einsatz entsprechender Alternativen sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen

1) BfArM; Neue Informationen zur Azido-Verunreinigung in Losartan. www.bfarm.de -> Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Risikoinformationen -> Weitere Arzneimittelrisiken -> Azido-Verunreinigung in Losartan (Zugriff am 2. November 2021)

2) BfArM; Informationen zur Azido-Verunreinigung in Losartan. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Weitere Arzneimittelrisiken → Azido-Verunreinigung in Losartan (Zugriff am 11. Juli 2022)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 


[Pharm. Ztg. 2021 (166) 45:93]