36/25 Information der Hersteller: Rote-Hand-Brief zu Lipidem®: Verwendung eines Lipidemulsionsfilters aufgrund des Risikos von Agglomeraten

AMK / Die Firma B. Braun Melsungen informiert in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), über die Notwendigkeit der Verwendung eines Infusionsfilters bei einigen Chargen von Lipidem® (Fett-Emulsion) Emulsion zur Infusion, 10x500 ml und 10x250 ml Glasflaschen, aufgrund des Risikos der Bildung subvisueller Agglomerate.

Lipidem® ist eine Öl-in-Wasser-Emulsion zur parenteralen Ernährung.

Im Rahmen von laufenden Stabilitätsprüfungen wurden in einzelnen Chargen subvisuelle tröpfchenartige Agglomerate aus Emulsionsbestandteilen festgestellt. Dieses Phänomen wurde bei 25 °C-Lagerung gemäß Fachinformation erst nach mehr als zwölf Monaten beobachtet. Bei höheren Temperaturen kann dieser Effekt gegebenenfalls schon früher auftreten. Die intravenöse Verabreichung der Agglomerate kann zu unerwünschten Ereignissen wie z. B. einer Embolie im Kapillargewebe der Lunge führen.

Bis auf Weiteres soll zur Verabreichung ein Lipidemulsionsfilter der Porengröße 1,2 μm (überprüftes Filtermaterial: Intrapur® Lipid – 1,2 μm Infusionsfilter für Fettemulsionen und Mischlösungen, ungeladene 1,2 μm-Filtermembran aus Polyethersulfon, B. Braun Melsungen AG) angewendet werden.

Wenn nicht gewährleistet werden kann, dass ein entsprechender Filter eingesetzt wird, sollte Lipidem® nicht länger als zwölf Monate – und damit ein Jahr kürzer als auf dem Packmittel angegeben – verwendet werden.

Weitere Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.

Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Lipidem® können online unter www.arzneimittelkommission.de gemeldet werden. 


Quellen
BfArM; Rote-Hand-Brief zu Lipidem Emulsion zur Infusion der Firma B. Braun Melsungen: subvisuelle Agglomerate, Verwendung eines Infusionsfilters für Fettemulsionen. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen (Zugriff am 29. August 2025)


[Pharm. Ztg. 2024 (169) 36:77]

Zur Kenntnis genommen:

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