14/26 Information der Institutionen und Behörden: BMG: Versorgungsmangel für Ifosfamid-haltige Arzneimittel zur parenteralen Anwendung festgestellt

AMK / Nach Mitteilung des BMG besteht derzeit in Deutschland ein Versorgungsmangel an Ifosfamid-haltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung.

Bei Ifosfamid-haltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung handelt es sich um Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG gibt bekannt, sobald der Versorgungsmangel wieder behoben ist.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Ifosfamid-haltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 24. März 2026 (BAnz AT 30.03.2026 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 30. März 2026)

[Pharm. Ztg. 2026 (171) 14:86]

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