25/25 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung in englischer Aufmachung
AMK / Das BfArM informiert über die Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) zum Inverkehrbringen von Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, in englischer Aufmachung. Die Gestattung ist befristet bis zum 30. Juni 2025, um eine versorgungsrelevante Lieferengpasssituation abzumildern (1).
Dobutamin ist ein synthetisches, sympathomimetisches Amin und ist indiziert, wenn eine positiv inotrope Behandlung erforderlich ist, für Patienten mit kardialer Dekompensation infolge einer eingeschränkten myokardialen Kontraktilität.
Der Ware liegt die Gebrauchsinformation in englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung wird bei Bedarf an die bestellenden Apotheken auf elektronischem Weg übermittelt. Auf den Packungen ist keine deutsche PZN angegeben. Die Ware ist nicht serialisiert. Die Produkte sind ausschließlich im Direktvertrieb erhältlich (2).
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Dobutamin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BfArM; Bescheid vom 12.05.2025 – Gestattung befristet bis zum 30.06.2025.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 6. Juni 2025)
2) Hameln Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Dobutamin hameln 5 mg und 12,5 mg - Gestattung gem. §§ 10 Abs. 1 a und 11 Abs. 1c AMG (6. Juni 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 25:83]