24/25 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Urbason solubile forte (Methylprednisolon) 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung
AMK / Das BfArM informiert über die Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) zum Inverkehrbringen von Urbason solubile forte (Methylprednisolon), 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung, in österreichischer Aufmachung. Die Gestattung ist befristet bis zum 15. Juni 2025, um eine versorgungsrelevante Lieferengpasssituation abzumildern (1).
Das Glukokortikoid wird bei akut lebensbedrohlichen Zuständen wie anaphylaktischem Schock, Hirnödem, schwerem Asthmaanfall oder immunologischen Krisen nach Organtransplantationen eingesetzt, wenn eine schnelle Gabe hoher Kortikoiddosen lebensrettend sein kann.
Laut Firma ist die Gebrauchsinformation deutschsprachig, weicht aber in wenigen Punkten von den deutschen Vorgaben ab. Auf den Packungen ist keine deutsche PZN angegeben, jedoch ist die Ware serialisiert und kann im Direktvertrieb durch Krankenhäuser oder dem pharmazeutischen Großhandel bezogen werden (2).
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben der Firma entnommen werden.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Methylprednisolon-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BfArM; Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom 19.05.2025 - befristet bis zum 15.06.2025. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 5. Juni 2025)
2) Fidia Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Gestattung der Inverkehrbringung von Urbason solubile forte 1000 mg Pulver und Lösungsmittel (5. Juni 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 24:78]