22/25 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: neue Monografie für die Standardzulassung „Xylometazolin-HCl-Lösung 0,1 %“
AMK / Das BfArM informiert über die neue Monografie der Standardzulassung „Xylometazolin-HCl-Lösung 0,1%“, welche aufgrund der 12. Änderungsverordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln eingeführt wurde (1).
Die neue Monografie verzichtet bei der Zusammensetzung auf den Zusatz von Konservierungsmitteln. Die Konservierung der Lösung soll künftig über ein geeignetes Primärpackmittel gewährleistet werden. Um Verwechslungen mit den nach der bisherigen Monografie hergestellten Arzneimitteln zu vermeiden, wurde der neuen Monografie eine neue Zulassungsnummer („2670.99.99“) zugewiesen.
Apotheken, die in der Vergangenheit von der bisherigen Monografie Gebrauch gemacht haben, sind nach § 67 Absatz 5 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) verpflichtet, dem BfArM die Beendigung der Nutzung der Monografie bis zum 15. Juni 2025 unter www.pharmnet-bund.de anzuzeigen (2). Sofern beabsichtigt ist, die neue Monografie zu nutzen, ist dies ebenfalls anzeigepflichtig. /
Quellen
1) BfArM; Derzeit gültige Monografien der Standardzulassung für Humanarzneimittel. www.bfarm.de → Arzneimittel → Zulassung → Zulassungsrelevante Themen → Standardzulassung und -registrierung (Zugriff am 20. Mai 2025)
2) BfArM an ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (E-Mail-Korrespondenz); Erinnerung zur Löschung Xylometazolinhydrochlorid 0,1 % Zul.-Nr.: 2459.98.99 (20. Mai 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 22:77]