Online-Nachricht: Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Cyclophosphamid Seacross 2000 mg: befristetes Inverkehrbringen von Packungen in britischer Aufmachung

AMK / Die Firma Seacross Pharma GmbH informiert über die befristete Inverkehrbringung von Cyclophosphamid Seacross 2000 mg, Pulver zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung, in englischer Aufmachung (1). Die Gestattung erfolgt auf Grundlage der §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um einer drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpasssituation entgegenzuwirken.

Das Arzneimittel wird zur Behandlung unterschiedlicher Krebsarten angewendet.

Die Ware wird voraussichtlich ab Mitte April 2026 über den pharmazeutischen Großhandel verfügbar sein. Es handelt sich um serialisierte Ware für den britischen Markt, die Packungen können über securPharm nicht verifiziert werden. Das Arzneimittel wird unter dem PZN 20603893 in Deutschland in Verkehr gebracht, welche seit dem 1. April 2026 im ABDA-Artikelstamm gelistet ist. 

Weitere Informationen, wie Zugriff auf die deutsche Übersetzung der Gebrauchsinformation, können dem Informationsschreiben entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Cyclophosphamid-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quelle
1) BfArM; Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom 02.03.2026 - befristet bis zum 31.12.2026. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 18. März 2026)

Zur Kenntnis genommen:

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