Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Informationen zur Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform
AMK / Das BfArM berichtet zur aktuellen Versorgungssituation mit Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform. Laut vorliegender Marktdaten zeigt sich im ersten Halbjahr 2026 ein steigender Anteil regulär in Deutschland in Verkehr gebrachter Ware. Die Versorgungslage wird weiterhin durch bereits erteilte Gestattungen nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) für ausländische Präparate stabilisiert.
Es wird erwartet, dass die Verfügbarkeit regulärer Ware weiter steigt und der Bedarf an Importpräparaten entsprechend sinkt. Bereits verfügbare importierte Arzneimittel bleiben jedoch verkehrsfähig.
Die Empfehlungen des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG zu Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsmangels (Stand 11. Juli 2025) sowie eine Übersicht zu erteilten Gestattungen gemäß § 79 Abs. 5 AMG und §§ 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln mit aktueller Gültigkeit (Stand 21. Februar 2026) sind ebenfalls der BfArM-Website zu entnehmen.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Salbutamol-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM; Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe: Sachstand im Q1/Q2 2026 (Stand: 01.04.2026). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe (Zugriff am 1. April 2026)