Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: BMG: Versorgungsmangel für Benzylpenicillin-Benzathin-haltige Arzneimittel zur parenteralen Applikation festgestellt
AMK / Nach Mitteilung des BMG besteht derzeit in Deutschland ein Versorgungsmangel an Benzylpenicillin-Benzathin-haltigen Arzneimitteln zur parenteralen Applikation.
Dabei handelt es sich um Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Eine alternative, gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG gibt bekannt, sobald der Versorgungsmangel wieder behoben ist.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Benzylpenicillin-Benzathin-haltigen Arzneimitteln zur parenteralen Applikation unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 21. Januar 2026 (BAnz AT 23.01.2026 B8). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 6. Januar 2026)