Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
AMK / Am 20. Januar 2026 fand die 92. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.
Der Ausschuss empfahl einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Metamizol zur oralen Anwendung abzulehnen. /
Quellen
BfArM; 92. Sitzung (20. Januar 2026 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 20. Januar 2026)