05/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verfügbar - Update

Aktualisierung der AMK vom 19. August 2022: Arztpraxen, Krankenhäusern sowie vollstationären Pflegeeinrichtungen ist es nun erlaubt über ihre regelmäßige Bezugsapotheke fünf Packungen Paxlovid® zu beziehen und vorzuhalten (8). Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können bewohnerzahlabhängig bis zu zehn Packungen Paxlovid® beziehen. Die hierzu ergänzend neu eingerichtete PZN für Paxlovid® lautet 18268938.

Aktualisierung der AMK vom 13. Juli 2022: Durch die "Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19" vom 21. Juni 2022 ist es allen Apotheken nun gestattet, eine unbestimmte Anzahl an Therapieeinheiten von Paxlovid® vorrätig zu halten. Weiterhin dürfen öffentliche Apotheken maximal zwei Therapieeinheiten sowie Krankenhausapotheken und krankenhaus-versorgende öffentliche Apotheken maximal fünf Therapieeinheiten Lagevrio® bevorraten (7).

Aktualisierung der AMK vom 6. April 2022: Durch die "Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Anti-körper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19" vom 25. März ist nun ab dem 5. April 2022 öffentlichen Apotheken eine Bevorratung von maximal zwei Therapieeinheiten sowie Krankenhausapotheken und krankenhaus-versorgenden öffentlichen Apotheken von maximal fünf Therapieeinheiten möglich (6).

Aktualisierung der AMK vom 23. Februar 2022: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert, dass Paxlovid voraussichtlich ab dem 25. Februar 2022 verordnet werden kann.

Aktualisierung der AMK vom 9. Februar 2022: Das BfArM veröffentlichte eine deutschsprachigen Gebrauchsinformation für Paxlovid. Diese muss von Apotheken bei Abgabe des Arzneimittels ausgedruckt und mit ausgehändigt werden. Der aktuelle Link zur Gebrauchsinformation ist in der Rubrik „Hinweise und Materialien für Apotheken“ abrufbar.

AMK / Seit dem 28. Januar 2022 ist Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) in der EU bedingt zugelassen. Die Europäische Kommission folgt somit der Empfehlung der EMA (1). Paxlovid® ist ein weiteres, orales antivirales Arzneimittel, das zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt werden kann.

Apotheken können nach einer ärztlichen Verordnung, die nach § 4 Abs. 1 AMVV auch zunächst telefonisch erfolgen kann, das Arzneimittel beim Großhandel bestellen und (unverzüglich) an Patienten abgeben; vorzugsweise im Rahmen des Botendienstes (2). Die BUND-PZN für Paxlovid® lautet 17977087.

Mit der Einführung von Lagevrio® (Molnupiravir, MSD) seit dem 3. Januar 2022 berichtete die AMK bereits zum geplanten Einsatz von Paxlovid®. Die veröffentlichte Übersicht wichtiger pharmakologisch-therapeutischer Kriterien für die Anwendung von Lagevrio® und Paxlovid® wurde aktualisiert (3).

Zum Wirkprinzip von Paxlovid®: Nirmatrelvir ist der erste bedingt zugelassene peptidomimetische Inhibitor der SARS-CoV-2-like Protease (= Nsp5-Protease oder Mpro). Die Kombination mit Ritonavir, einem potenten Inhibitor von Cytochromen P450 3A (vor allem 3A4) und P-Glykoprotein, ermöglicht die perorale Anwendung von Nirmatrelvir mit ausreichend hohem Wirkspiegel. Aufgrund der Ritonavirkomponente ist jedoch auf zahlreiche klinisch relevante Arzneimittelinteraktionen zu prüfen. Die Liste potenzieller Interaktionen ist laut europäischer Fachinformation sehr umfassend und mit ausführlichen Kommentaren versehen; die EMA hat hier einen konservativen Ansatz gewählt und zunächst alle potenziellen Interaktionen von Ritonavir aus der Therapie der chronischen HIV-Infektion übernommen (4). Die Firma Pfizer bietet einen Web-basierten Interaktionscheck an (5).

In Kooperation mit der Abteilung für Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie des Universitätsklinikums Heidelberg werden Maßnahmen bei Wechselwirkungen unter Paxlovid® vorgeschlagen, die die Besonderheiten der (nur) 5-tägigen Therapie berücksichtigen. Da Patienten ihre Paxlovid®-Therapie in häuslicher Quarantäne/Isolation erhalten werden, ist es schwierig, ein Monitoring durchzuführen. Kombinationen wurden ebenfalls abgelehnt, die mit einem intensivierten Monitoring ggf. handhabbar gewesen wären. Die aufgeführten Empfehlungen sind konservativ gewählt und haben in der Mehrzahl der Fälle dazu geführt, die weitgehend wechselwirkungsfreie Alternative Molnupiravir (Lagevrio®) vorzuschlagen und dies selbst in Situationen, für die im Einzelfall eine pharmakokinetisch fundierte Vorgehensweise gefunden werden könnte, die den Einsatz von Paxlovid® ermöglichen würde. Eine ausführliche Darstellung befindet sich derzeit im Begutachtungsprozess einer wissenschaftlichen Zeitschrift.

Auf die Möglichkeiten des Einsatzes von parenteral zu verabreichenden, monoklonalen Antikörpern sei hingewiesen.

Analog zu Lagevrio® soll ApothekerInnen ein von der AMK erstellter, strukturierter Beratungs- und Dokumentationsleitfaden in Form einer Checkliste als Hilfestellung für eine qualitätsgesicherte Beratung und Abgabe von Paxlovid® dienen.

Alle publizierten Hilfsmittel sind über die AMK-Website in der Rubrik „Hinweise und Materialien für Apotheken“ abrufbar.

Aufgrund der derzeit noch begrenzten Daten zur Sicherheit der neuen (bedingt zugelassenen) Arzneimittel Paxlovid® und Lagevrio® ist das Monitoring der Verträglichkeit von besonderer Relevanz und in den Checklisten gesondert aufgeführt. Die AMK bittet ApothekerInnen Patienten angemessen für mögliche Neben- und Wechselwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme der Arzneimittel zu sensibilisieren bzw. diese auch aktiv zu erfragen und unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
1)   EMA; News: COVID-19: EMA recommends conditional marketing authorisation for Paxlovid (updated). www.ema.europa.eu → News & events → News and press releases (Zugriff am 31. Januar 2022)
2)    BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 4. Januar 2022. (BAnz AT 14.01.2022 B2) www.bundesanzeiger.de
3)    AMK; AMK: Lagevrio® (Molnupiravir) und Paxlovid® (Nirmatrelvir, Ritonavir): Oral verfügbare antivirale Wirkstoffe zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. www.arzneimittelkommission.de → AMK-Nachrichten (Zugriff am 26. Januar 2022)
4)    EMA; Paxlovid: EPAR - Product information (englisch). www.ema.europa.eu → Medicines → Human → EPAR (Zugriff am 31. Januar 2022)
5)    Pfizer; Drug Interaction Checker. www.covid19oralrx.com/en (Zugriff am 31. Januar 2022)
6)    BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 25. März 2022. (BAnz AT 04.04.2022 V3) www.bundesanzeiger.de
7)    BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 21. Juni 2022. (BAnz AT 29.06.2022 B5) www.bundesanzeiger.de
8)    BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 17. August 2022. (BAnz AT 17.08.2022 B5) www.bundesanzeiger.de

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2022 (167) 5:61]