Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Trimethoprim-haltige Arzneimittel: neue Kontraindikation im ersten Trimenon einer Schwangerschaft sowie neue Nebenwirkungen
AMK / Das BfArM informiert über Änderungen der Produktinformationen für Trimethoprim-haltige Arzneimittel. Demnach wird Trimethoprim im ersten Trimenon der Schwangerschaft kontraindiziert.
Das Antiinfektivum Trimethoprim hemmt das Enzym Dihydrofolsäure-Reduktase und damit die Synthese von Tetrahydrofolsäure, einem essenziellen Substrat für die Synthese von Purinen und Thymidin als Bausteine der DNA.
Grundlage sind Bewertungen des PRAC, der unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten aus der Literatur und aus Spontanberichten sowie in Anbetracht eines plausiblen Wirkmechanismus zu der Auffassung gelangt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung von Trimethoprim und dem Auftreten angeborener Fehlbildungen sowie Spontanaborten besteht. Die Produktinformationen für Trimethoprim-haltige Arzneimittel sollten dahingehend geändert werden, dass Trimethoprim während des ersten Trimesters der Schwangerschaft kontraindiziert ist. Weiterhin sollen die neuen Nebenwirkungen Halluzinationen sowie Arzneimittelreaktion mit Eosinophilie und systemischen Symptomen (DRESS) in die Produktinformationen aufgenommen werden.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, die neuen Risiken bei der Beratung zu berücksichtigen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei der Anwendung von Trimethoprim online unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM; Trimethoprim: Kontraindikation im 1. Trimenon, neue Nebenwirkungen Halluzinationen und DRESS. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Weitere Arzneimittelrisiken (Zugriff am 17. Dezember 2025)