01/25 Information der Institutionen und Behörden: BMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt - Update
Aktualisierung der AMK vom 12. Juni 2025: In einer Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 22. Mai 2025 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der Versorgungsmangel mit Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln in Deutschland nicht länger vorliegt (2).
AMK / Nach Mitteilung des BMG besteht derzeit in Deutschland ein Versorgungsmangel an Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Infusionslösung (1).
Fosfomycin-haltige Arzneimittel werden zur Vorbeugung und Behandlung von lebensbedrohlichen Infektionen eingesetzt.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG gibt bekannt, sobald der Versorgungsmangel wieder behoben ist.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 16. Dezember 2024 (BAnz AT 16.12.2024 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 19. Dezember 2024)
2) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 22. Mai 2025 (BAnz AT 10.06.2025 B5). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 12. Juni 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 1-2:93]