Rezepte abrechnen
Die rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten bekommen seit 2024 in der Regel ein elektronisches Rezept für Medikamente, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Gegen Einlösung des E-Rezeptes bekommt der Patient in der Apotheke sein Arzneimittel. Da das Sachleistungsprinzip gilt, muss er dafür – abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung an die Krankenkasse – nichts bezahlen. Alles andere muss ihn nicht weiter kümmern. Rund eine halbe Milliarde Rezepte kommen so jährlich in die Apotheken vor Ort.

Aber wie kommt die Apotheke an ihr Geld? Schließlich hat sie das Präparat beim Hersteller oder Großhändler eingekauft und muss ihre Beschäftigten und die Betriebskosten bezahlen. Und wie lässt sich die Abrechnung angesichts der riesigen Zahl von Rezepten bei knapp 100 Krankenkassen organisieren, ohne in Bürokratie zu ersticken? Wegen der Rabattverträge oder bei Lieferengpässen stimmt das ärztlich verordnete Arzneimittel schließlich oft nicht mit dem tatsächlich abgegebenen Medikament überein. Zudem können sich die Einkaufspreise der Arzneimittel alle zwei Wochen ändern. Hersteller und Apotheken müssen an die Krankenkassen überdies Abschläge bezahlen, die zu berücksichtigen sind. Und auch die Patientenzuzahlungen müssen an die Kassen weitergegeben werden.
Einen Großteil dieser Verwaltungsarbeit übernehmen Apothekenrechenzentren. Die ersten Rechenzentren wurden bereits in den 1960er Jahren eingerichtet. Heute gibt es bundesweit rund 20 hochmoderne Abrechnungszentren, die für die Apotheken tätig sind.
Zentrale Aufgabe eines Rechenzentrums ist es, die Abrechnungen für die Apotheken zu erstellen, diese an die Krankenkassen zu übermitteln und die Zahlungen an die Apotheken weiterzuleiten. Auch wenn inzwischen schon die meisten Rezepte E-Rezepte sind: Bei Papierrezepten müssen zunächst die analogen Daten auf dem Papier in elektronische Daten umgewandelt werden. Hochgeschwindigkeitsbelegleser scannen die Rezepte ein und erstellen von jedem Rezept ein Bild in mehrfacher Ausfertigung, die sogenannten Images. Aus ihnen liest eine Datenerkennungssoftware alle Rezeptdaten aus. Aus den Daten werden dann automatisiert die Informationen erzeugt, die für die Prüfung und Abrechnung des Rezeptes relevant sind. Außerdem werden Daten zu abgerechneten Arzneimittelpackungen an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes gesandt, der für jede abgegebene Packung 21 Cent zur Unterstützung der Notdienste erhält. Am Ende des Prozesses managt das Rechenzentrum den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Krankenkassen, Herstellern und den Apotheken. Industrierabatte werden an die Krankenkassen weitergeleitet und Zahlungen der Krankenkassen an die Apotheken.