E-Rezept: Gericht verbietet Werbung über KIM
Ausländische Versender dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht über den ärztlichen Kommunikationsdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) auffordern, den E-Rezept-Token direkt an den Online-Handel zu versenden. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) stattgegeben, wie die Kammer in einer Pressemitteilung (13. Juni 2025) berichtet.
Den Missbrauch von KIM und das Behelligen der Ärztinnen und Ärzte bundesweit über den geschlossenen Kommunikationsdienst mahnte die Kammer nach eigenen Angaben im Oktober 2023 ab. Weil die Gegenseite keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die AKNR demnach eine Klage ein – mit Erfolg. "Gestern hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln den niederländischen Versender dazu verurteilt, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden", heißt es in der Pressemitteilung: "Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht."
"Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, dass für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen", stellt Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR, fest. AKNR-Präsident Dr. Armin Hoffmann ergänzt: "Seit Jahren beobachten wir einen immer sorgloseren Umgang mit Arzneimitteln – gerade im Lifestyle-Bereich. … Der ausländische Versandhandel bietet … nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort. Daher werden wir weiterhin konsequent gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen."