Paxlovid: Gesundheitsministerium geht den falschen Weg

Zur gestern (18. August 2022) in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung erklärt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: "Durch die Verordnung wird den Hausärztinnen und -ärzten die direkte Abgabe oral einzunehmender Medikamente gegen Covid-19 aus der Praxis ermöglicht. Das gleiche gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Damit wird die bewährte Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit ohne triftigen Grund und ganz ohne Not aufgehoben. Die Neuregelung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist verantwortungsloser Aktionismus. Offensichtlich hat das Bundesministerium für Gesundheit Angst, auf den großen Mengen Paxlovid sitzen zu bleiben. Der bisherige Vertriebsweg über die Apotheken garantiert eine schnelle und zuverlässige Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit antiviralen Arzneimitteln. Das gilt umso mehr, als die Apotheken ihnen das Arzneimittel per Botendienst nach Hause liefern. Dass Paxlovid nur in sehr begrenztem Umfang eingesetzt wird, hat nichts mit seiner Verfügbarkeit oder der Abgabe durch Apotheken zu tun. Ärztinnen und Ärzte setzen das Medikament aus medizinischen Gründen noch sehr verhalten ein. Das ändert sich nicht, wenn der Arzt das Medikament selbst dispensieren darf.“