NNF: Notdienstpauschale sinkt um vier Prozent

Für jeden geleisteten Vollnotdienst erhalten Apotheken im zweiten Quartal dieses Jahres eine Pauschale von rund 533 Euro. Diesen Betrag hat der Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) festgesetzt, wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) heute mitteilte.

Im Vergleich zum ersten Quartal sank die Notdienstpauschale demnach um 22,46 Euro (4,04 Prozent). Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im zweiten Quartal 2025 insgesamt 77.044 Vollnotdienste (Vorquartal: 75.800 Vollnotdienste) geleistet.  

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab. 

Zusatzinformationen