Li-Da Schlankheitskapseln
Aus einer Apotheke erhielten wir die umsichtige Einsendung von Schlankheitskapseln, die von Patienten über das Internet bezogen wurden, laut Herstellerangabe als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden und Pflanzenextrakte zur ?Verringerung von Fettablagerungen? enthalten sollen.
Auf Ersuchen der AMK hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker die Schlankheitskapseln untersucht und den verschreibungspflichtigen Arzneistoff Sibutramin festgestellt.
Sibutramin ist ein Appetitzügler, der als Mittel der letzten Wahl zur arzneilichen Behandlung der Adipositas verwendet wird. Sibutramin hemmt die Wiederaufnahme von Noradrenalin, Dopamin und Serotonin im Gehirn und erzeugt so ein Sättigungsgefühl. In Deutschland ist dieser Wirkstoff nur in einem einzigen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel enthalten. In der Vergangenheit sind die in chinesischen Schlankheitskapseln gefundenen Wirkstoffmengen fast doppelt so hoch gewesen wie die in Deutschland zugelassene höchste Einzeldosis.
Für Sibutramin bestehen vielfältige Anwendungsverbote und Nebenwirkungen, die eine ärztliche Überwachung dringend erforderlich machen. Hierzu zählen insbesondere klinisch bedeutsame Blutdrucksteigerungen, Herzrhythmusstörungen und in Einzelfällen die Auslösung von Myokardinfarkten. Während Schwangerschaft und Stillzeit ist Sibutramin kontraindiziert. Gefährliche Wechselwirkungen können auch bei der gleichzeitigen Einnahme von Psychopharmaka entstehen.
Wie bereits in unserer letzten Mitteilung zu chinesischen Schlankheitskapseln (Pharm. Ztg. Nr. 31, vom 2. August 2005, Seite 67) weist die AMK darauf hin, dass der Handel mit den genannten Produkten nach dem Arzneimittelgesetz ein Straftatbestand ist, der mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
PZ 7/06